- Die Bank zum Erfolg führen
- Den Erfolg kontrollieren
- Mitbestimmen
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank in der Hohen Mark eG und die Menschen darin.
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank in der Hohen Mark eG besteht aus vier Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
- Christian Nordendorf
- Vorstand
- 02864 887-700
- Schreiben Sie mir
- Hubertus Rekers
- Vorstand
- 02369 9892-710
- Schreiben Sie mir
- Martin Rekers
- Vorstand
- 02369 9892-711
- Schreiben Sie mir
- Michael Schwartke
- Vorstand
- 02861 9215-42
- Schreiben Sie mir
- Marc Trzcinski
- Vorstand
- 02864 887-701
- Schreiben Sie mir
Generalbevollmächtigte
- Andrea Vehns
- 02861 9215-20
- Schreiben Sie mir
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Aufsichtratsmitglieder aus Reken
Thomas Bröker
Werner Korte
Heinz Lensing
Bernhard Schulze Tenbohlen
Aufsichtsratsmitglieder aus Lembeck und Rhade
Udo Cosanne
Klaus Elvermann
Matthias Krampe
Gregor Mecking
Johannes Neisemeier (Aufsichtsratvorsitzender)
Aufsichtsratsmitglieder aus Gemen
Henrik Böing
Dirk Langela
Stefan Pothmann
Christoph Weddeling
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.