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Gremien

Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank in der Hohen Mark eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer Volksbank in der Hohen Mark eG besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Christian Nordendorf Vorstand

Christian Nordendorf

Vorstand Markfolge

Ressorts

  • Marktfolge
  • Personal
  • Beauftragtenwesen
Hubertus Rekers Vorstand

Hubertus Rekers

Vorstand Immobilieneigenanlagen & immobilientöchter 

Ressorts

  • Immobilien
  • Hohe Mark Immobilien GmbH
  • Hohe Mark ImmoProjekt GmbH
Martin Rekers Vorstand

Martin Rekers

Vorstand Finanzen

Ressorts

  • Finanzen
  • Organisationsentwicklung
  • Controlling

 

 

Michael Schwartke Vorstand

Michael Schwartke

Vorstand Martkbereich

Ressorts

  • Privatkundenbank inkl. Baufinanzierungsgeschäft
  • Servicebank
Marc Trzcinski Vorstand

Marc Trzcinski

Vorstand Marktbereich

Ressorts

  • Firmenkunden- & Agrarbank
  • Private Banking
  • mediale Bank
  • Vertriebsmanagement
  • Marketing
  • Treasury

 

Andrea Vehns

Andrea Vehns

Generalbevollmächtigte

 

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

RekenLembeckRhadeGemen
Thomas Bröker
Werner Korte
Heinz Lensing
Bernhard Schulze Tenbohlen
Udo Cosanne
Klaus Elvermann
Matthias Krampe
Gregor Mecking
Johannes Neisemeier (Aufsichtsratvorsitzender)
Hendrik Böing
Dirk Langela
Stefan Pothmann
Christoph Weddeling

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.