- keine feste Laufzeit
- Überschaubare Anlagedauer
- Genossenschaftliche Beratung bei Detailfragen
KündigungsGeld
Geldanlage mit attraktiver Verzinsung
Sichere Anlagealternative ohne Kursschwankungen. Legen Sie Ihr Geld als KündigungsGeld an. Sie bestimmen individuell, wie viel Geld Sie anlegen möchten und sichern sich einen attraktiven Zinssatz. Genau das Richtige, wenn Sie eine sichere Anlagevariante ohne Kursschwankungen suchen.
KündigungsGeld im Überblick
Beim KündigungsGeld legen Sie ihr Geld sicher an und erhalten eine attraktive Verzinsung. Wählen Sie die gewünschte Kündigungsfrist von 35 oder 90 Tagen. Sie können jederzeit das KündigungsGeld aufstocken. Die gesamte Anlage oder auch Teilbeträge können nach Kündigung und Ablauf der jeweiligen Kündigungsfrist verfügt werden.
Konditionen
Unsere aktuellen Konditionen für das KündigungsGeld
Kündigungsfrist | Zinssatz p.a. |
---|---|
35 Tage | 1,05 % |
90 Tage | 1,25 % |
Häufige Fragen zum KündigungsGeld
Sie können das KündigungsGeld jederzeit ganz oder zum Teil kündigen. Nach der erfolgten Kündigung und nach Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist wird die gekündigte Summe auf Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Ja, Sie dürfen jederzeit Zuzahlungen vornehmen.
Die Zinsen werden vierteljährlich berechnet und Ihrem Referenzkonto gutgeschrieben.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank in der Hohen Mark eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank in der Hohen Mark eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.