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Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Verification of Payee (VoP) - Empfängerüberprüfung

Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen

Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union wird spätestens ab dem 9. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen noch sicherer machen.

Veränderungen durch VoP ab 6. Oktober 2025

  • Einzelne Überweisungen müssen die Empfängerprüfung durchlaufen
  • Firmenkunden können bei Sammlern auf die Prüfung verzichten
  • Mehr Sicherheit durch Prüfung der Empfängerdaten
  • Bankingsoftware und Apps muß die Funktion unterstützen, ansonsten kann kein Zahlungsverkehr mehr durchgeführt werden
  • Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung

 

 

 

Weitere Informationen zur VoP für Privatkunden

Weitere Informationen zur VoP für Firmenkunden

Eine junge Frau sitzt an ihrem Schreibtisch mit aufgeklapptem Laptop und schaut lächelnd auf ihr Handy

Empfängerüberprüfung

Mehr Sicherheit für Überweisungen durch den Abgleich von IBAN und Namen

Ein junger Mann arbeitet auf seiner Werkbank an seinem Notebook

Empfängerüberprüfung

Mehr Sicherheit für Ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr

 

 

 

 

Hier finden Sie Informationen zu rechtlichen Änderungen an AGB und Sonderbedingungen aufgrund der Einführung der Empfängerüberprüfung (VoP).

Informationen VoP und Girokonten

2 MB

Infos zu Änderungen der AGB, Sonderbedingungen und Kontomodelle

 

 

 

 

Volksbank in der Hohen Mark - Hauptstelle Groß Reken

Zustimmung erforderlich

Aufgrund der großen Änderungen im Zahlungsverkehr müssen alle Inhaber von Zahlungskonten den Sonderbedingungen bis zum Oktober neu zustimmen. Für die Umsetzung der neuen Regularien durch VoP benötigen wir Ihre aktive Zustimmung. 

Die Zustimmung können Sie uns über das OnlineBanking, die VR Banking App oder per QR-Code in Ihrem Anschreiben erteilen. Ausserdem können Sie die Zustimmung natürlich auch vor Ort in unseren Filialen oder am Telefon vornehmen.

 

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