Fragen und Antworten rund um die geplante Fusion mit der Volksbank Gemen eG

Welche Gedanken liegen den Fusionsüberlegungen zugrunde?

 

Wir sind stolz auf unsere Volksbank in der Hohen Mark eG. Seit der Gründung ihrer Vorläufer-genossenschaften vor langer Zeit hat sie ihren Förderauftrag wirkungsvoll zum Vorteil der Mitglieder und unserer Heimat erfüllt. Sie steht für eine starke Verbundenheit mit unserer Region. Wir sind wichtiger Bestandteil der regionalen Wirtschaft und kompetenter Ansprechpartner für die Geschäfts- und Privatkunden vor Ort. Unser Ziel ist es, die Volksbank erfolgreich weiterzuentwickeln, um so auch für künftige Generationen ein starker Partner zu sein.

Mit einer Verschmelzung würden wir die erforderlichen Voraussetzungen schaffen, in einem zunehmend anspruchsvollen Umfeld unseren Förderauftrag gegenüber unseren Mitgliedern und Kunden noch besser zu erfüllen. Die durch eine Verschmelzung gewonnene Stärke würde uns dabei unterstützen, insbesondere Herausforderungen auf den Gebieten Wettbewerbsdruck, Digitalisierung, Regulatorik, Demographie und beim Themenkomplex Nachhaltigkeit erfolgreich zu begegnen und die sich ergebenden Chancen zu nutzen. Eine höhere Ertragskraft erleichtert es uns, die Zukunftsinvestitionen zu stemmen und gleichzeitig erhebliche Synergien zu heben, da jeder Vorgang nur einmal geleistet werden muss.

Gemeinsam mit der Volksbank Gemen eG

  • erhöhen wir unsere Leistungsbreite,
  • erreichen wir Skaleneffekte bei Verbundpartnern, die wiederum unsere Ertragskraft steigern,
  • erhöhen wir unsere Attraktivität als Arbeitgeber.
Warum soll die Fusion mit der Volksbank Gemen eG erfolgen?

 

Unser Ziel ist die Fusion mit einem Partner, der zu uns passt und mit dem eine Verschmelzung unternehmerisch sinnvoll ist.

Die Volksbank Gemen eG verfolgt wie wir eine am genossenschaftlichen Förderauftrag orientierte Geschäftspolitik. Seit mehreren Jahren kooperieren wir mit der Volksbank Gemen eG in vielen wichtigen Bankprozessen. Die Aufbau- und Ablauforganisationen passen gut zueinander, so dass die Anpassungsprozesse überschaubar sind. Zudem kennen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon aus gemeinsamen Tätigkeiten. Das erleichtert das spätere so wichtige Zusammenwachsen zu einer Einheit.

Mit anderen Worten: Unsere Mitglieder profitierten von dem Erhalt der vorhandenen Strukturen und Leistungserbringer sowie der Sicherheit, dass ihre Genossenschaft ihre Wettbewerbsfähigkeit sowohl auf dem Markt für Finanzdienstleistungen als auch auf dem Arbeitnehmermarkt stärkt. Die gesetzlichen Kreditgrenzen erhöhen sich. Alles in allem ist die Fusion ein Schritt der Zukunftssicherung.

Wie würde die Bank künftig heißen?

 

Die Volksbank in der Hohen Mark eG wäre übernehmende Bank. Daher würde auch die neue Bank so heißen. In Gemen würde die neue Bank als „Volksbank Gemen – Zweigniederlassung der Volksbank in der Hohen Mark eG“ firmieren. Damit wollen wir von der hohen Reputation der Bank auch weiterhin profitieren.

Blieben die bekannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner erhalten?

 

Ja, sowohl im Firmen- als auch im Privatkundengeschäft blieben die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort und stünden ihren Kundinnen und Kunden weiterhin zur Verfügung.

Wäre es für die Volksbank in der Hohen Mark eG nicht möglich gewesen, auch ohne Verschmelzung mit der Volksbank Gemen weiter eigenständig zu bestehen?

 

Die Volksbank in der Hohen Mark eG ist ebenso wie die Volksbank Gemen eG wirtschaftlich solide aufgestellt und hat ein tragfähiges Geschäftsmodell. Beide Partner wollen nicht aus der Not heraus fusionieren, sondern als attraktiver Partner. Gemeinsam wollen wir für unsere Mitglieder Chancen erschließen, wissen aber auch, dass den Herausforderungen – Wettbewerbsdruck, Nachhaltigkeit, Digitalisierung, Demographie, Regulatorik – in einer größeren Einheit besser zu begegnen ist.

Hinzu kommt: Als Arbeitgeber konkurrieren wir in der Region mit starken Wettbewerbern. Die so wichtigen Entwicklungs- und Karriereperspektiven, das Angebot an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sich zu spezialisieren, sowie die modernen Anforderungen an einen Arbeitgeber sind von einem Haus unserer aktuellen Größe nicht zu realisieren.

Blieben unsere Filialen bestehen?

 

Ja, die Filialstruktur beider Banken bleibt von der Fusion unberührt. Für die persönliche Betreuung bleiben die vertrauten und bewährten Beraterinnen und Berater vor Ort.

Wer beschließt die Verschmelzung?

 

Der Vorstand handelt den Verschmelzungsvertrag aus. Der Aufsichtsrat berät und beschließt diesen. Gemeinsam werden Aufsichtsrat und Vorstand für die Vertreterversammlung eine Beschlussempfehlung zur Fusion einbringen. Darüber werden die General- bzw. die Vertreterversammlung der Genossenschaftsbanken beschließen („Verschmelzungsbeschluss“). Zur Annahme ist jeweils eine Dreiviertelmehrheit („qualifiziertes Votum“) erforderlich.

Was würde mit meinen Genossenschaftsanteilen passieren?

 

Grundsätzlich gilt: Der nominale Wert eines Genossenschaftsanteils bleibt erhalten. Wer heute mit z.B. 1.500 Euro an der Volksbank in der Hohen Mark eG beteiligt ist, wird zukünftig mit demselben Wert an einer fusionierten Genossenschaftsbank beteiligt sein. Details – zum Beispiel zu Mindesteinzahlung und Höchstbeteiligung – werden im Rahmen der Fusionsverhandlungen besprochen.

Wie können wir unsere Interessen in der neuen Bank vertreten?

 

Zunächst sichern die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes, dass alle Mitglieder das gleiche Recht auf Förderung genießen. Mitglieder erster und zweiter Klasse darf es nicht geben. Aber auch institutionell ist sichergestellt, dass die Interessen der Mitglieder der heutigen Volksbank in der Hohen Mark eG gewahrt bleiben. So würde unser Aufsichtsrat vollständig in den Aufsichtsrat der fusionierten Bank treten. In der Vertreterversammlung wären die Mitglieder beider Banken proportional vertreten.

Welche Auswirkungen hätte die Fusion für die Mitarbeitenden?

 

Zunächst: Es würde keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Denn schon jetzt spüren wir einen verstärkten Wettbewerb um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Arbeitsmarkt – und in den nächsten Jahren sehen wir uns in der ggf. fusionierten Bank mit zahlreichen Renteneintritten konfrontiert. Wir benötigen daher alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dürfen in unseren Anstrengungen, ein attraktiver Arbeitgeber zu sein, nicht nachlassen.

Dazu leistet die Fusion einen Beitrag, denn wir können Entwicklungsperspektiven und Weiterbildungsmöglichkeiten in deutlich höherem Umfang anbieten.

Zu Recht stellen unsere Kolleginnen und Kollegen fest, dass sie mehrere Aufgaben gleichzeitig erledigen müssen und sie somit eine fundiertere Expertise kaum noch weiter entwickeln können. Mit der Fusion würde dieser Druck, mehrere Aufgaben in einer Person zu vereinen, sinken. Spezialisierungen würden möglich.

Wichtig ist: Wir informieren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter umfassend und transparent. All das führt dazu, dass sie die Fusionsüberlegungen einhellig unterstützen.

Verändern sich die Kontonummern?

 

Die Kontonummern und die IBAN für Kunden der Volksbank in der Hohen Mark eG bleiben unverändert.

Brauchen wir neue giro-Karten, neue Kreditkarten oder neue Online-Banking- VRNetkeys?

 

Sie können Ihre giro- oder Kreditkarte (VISA oder MasterCard) wie gewohnt weiterverwenden. Diese bleibt bis zum eingedruckten Laufzeitende gültig. Bei Ablauf der Karte erhalten Sie eine neue Karte per Post. Auch im Online-Banking ergeben sich für Kunden der Volksbank in der Hohen Mark eG keine Änderungen.

Gäbe es durch die Fusion Beeinträchtigungen im Bankbetrieb?

 

Für Kunden der Volksbank in der Hohen Mark eG gibt es keine Beeinträchtigungen.

 

Wie ist der weitere Zeitplan bis zur Fusion?

 

Der Fusionsvertrag ist weitgehend ausgehandelt. Am 12. und 13. März werden die Mitglieder der Volksbank Gemen und am 18. März die Vertreterinnen und Vertreter der Volksbank in der Hohen Mark in Informations- und Diskussionsveranstaltungen über seine Inhalte ausführlich in Kenntnis gesetzt. Die Veranstaltungen dienen vor allem dem offenen und transparenten Austausch und es sollen alle Fragen ausführlich beantwortet werden.
Am 4. Juni 2024 wird dann die Generalversammlung der Volksbank Gemen und am 5. Juni die Vertreterversammlung der Volksbank in der Hohen Mark die formalen Beschlüsse fassen. Anschließend würde die rechtliche und technische Fusion erfolgen, also Prozesse und Strukturen miteinander verschmolzen. Juristisch würde die Fusion rückwirkend zum 1. Januar 2024 erfolgen.