Finanzielle Engpässe überbrücken

Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank in der Hohen Mark eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.

Sofortliquidität als Betriebsmittel

  • für Mitglieder und Kunden der Volksbank in der Hohen Mark eG
  • für Firmenkunden, Freiberufler, Gewerbetreibende und Selbstständige
  • für Ihre Betriebsmittelfinanzierung im Zusammenhang mit dem Coronavirus
  • max. das 3-fache des durchschnittlichen Monatsumsatz der letzten 3 Monate des bei uns geführten Kontos (max. 100.000 EUR)
  • Laufzeit = max. 90 Tage

Fördermittel der KfW

Rahmenbedingungen für eine Antragstellung des KfW Sonderkreditprogramms 2020

Im Rahmen des Schutzschirms der Bundesregierung für Unternehmen und Betriebe bietet die KfW ein neues Sonderprogramm 2020 an. Dieses KfW-Sonderprogramm kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.

Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf:

  • 25 % des Jahresumsatzes 2019 des antragstellenden Unternehmens oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf des antragstellenden Unternehmens für die nächsten 18 Monate bei KMU bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen (Höhe ist uns gegenüber vom Unternehmen zu bestätigen) oder
  • das doppelte der Lohnkosten des Unternehmens im Jahre 2019

Fördermittel der NRW-Bank und der Bürgschaftsbank NRW

Darüber hinaus bieten die NRW-Bank und die Bürgschaftsbank NRW Fördermittel für Ihr Unternehmen an. Sprechen Sie hierzu Ihren persönlichen Berater an, um gemeinsam zu prüfen, welche Fördermittel Ihren Bedürfnissen entsprechen.

Erforderliche Unterlagen für die Sofortliquidität / Fördermittel:

Für die Beantragung der obigen Mittel haben wir die für Sie wichtigsten Mindestunterlagen zusammengefasst:

  • Jahresabschluss 2017 und 2018
  • (vorläufige) Unternehmensdaten (vollständige BWA) 2019
  • kurze Corona-bedingte Situationsbeschreibung, Erläuterung eingeleiteter Maßnahmen
  • Liquiditätsplanung/-herleitung des aktuellen Liquiditätsbedarfes (ggf. für bis zu 12 Monate)
  • Rentabilitätsplanung für 2021 (Unternehmensentwicklung nach der Krise - ggf. auf Basis der Jahre 2018/2019)
  • positives Ergebnis bei der Bonitätsprüfung

Tilgungsaussetzung von Darlehn

Für Privat- und Firmenkunden

Im Rahmen der Soforthilfe bieten wir unseren von der Corona-Krise betroffenen Privat- und Firmenkunden eine Tilgungsaussetzung von ihrem Darlehn für bis zu -3- Monate an.

Dazu bitten wir Sie, in einem formlosen Antrag kurz zu beschreiben, warum Sie betroffen sind und sofern es abschätzbar ist, wie hoch der Liquiditätsbedarf insgesamt sein wird.

Maßnahmen des Bundes

Die Bundesregierung hat ein erstes Maßnahmenpaket mit folgenden Leistungen beschlossen:

  • Bürgschaftsbanken: Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften von Bürgschaftsbanken besichert werden. Bürgschaftsbanken sind privatwirtschaftlich organisierte und vom Staat unterstützte Förderbanken, die Gewerbetreibenden und Freiberuflern bei der Kreditfinanzierung helfen.
  • Steuerstundung: Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
  • Kurzarbeitergeld: Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.