Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen, unterstützt die NRW.BANK gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung.
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Was Sie über „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ wissen müssen:
- Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
- Es gilt ein fester Fördersatz von 2 % des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 Euro.
- Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von 3 Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
- Die Antragstellung ist seit dem 30. August 22 möglich.
- Das Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum wird verlängert. Anträge können auch noch im Jahr 2023 für ab dem Jahr 2022 erworbenes Wohneigentum gestellt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist.
Für Fragen und weitere Informationen stehen Ihnen unsere Baufinanzierungsberater gern zur Verfügung.