Herkunftsnachweis für Bareinzahlungen
ab 10.000 Euro

Seit dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finandienstleistungsaufsicht (BaFin) von Banken bei Bareinzahlungen von Kunden ab 10.000 Euro die Vorlage eines Herkunftsnachweises. Dies gilt sowohl für Einzahlungen am Geldautomaten als auch für Einzahlungen am Schalter.

Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, uns einen Beleg als Herkunftsnachweis des Bargeldes vorzulegen. Folgende Belege sind als Herkunftsnachweis geeignet:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. des Kontos eines Dritten, aus dem die Barauszahlung hervorgeht (Handeln im Namen einer dritten Person), ergänzt um weitere Dokumente und Informationen zu dem Dritten
  • Barauszahlungsquittung einer anderen Bank
  • Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z.B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf)
  • Quittung bezüglich getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügung oder Erbschein
  • Schenkungsvertrag, Schenkungsanzeige

Bei Einzahlungen am Geldautomaten reichen Sie uns den Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe von Name, Datum der Einzahlung und Kontonummer ein.

Ohne die Vorlage eines entsprechenden Belegs als Herkunftsnachweis können wir künftig keine Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro entgegennehmen.